{"id":58,"date":"2017-09-10T17:10:58","date_gmt":"2017-09-10T17:10:58","guid":{"rendered":"http:\/\/sv-rhade.de\/?page_id=58"},"modified":"2017-09-10T17:37:05","modified_gmt":"2017-09-10T17:37:05","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sv-rhade.de\/?page_id=58","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2>\u00a71 (Name, Sitz)<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Name des Vereins lautet: Sportverein Rhade e. V. (SV Rhade)<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in 46286 Dorsten (Rhade).<\/li>\n<li>Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 2 (Zweck)<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Zweck des Vereins ist die k\u00f6rperliche Ert\u00fcchtigung seiner Mitglieder -insbesondere der Jugend \u2013 durch die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen. Der Verein ist parteipolitisch, religi\u00f6s und rassisch unabh\u00e4ngig.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 3 (Gemeinn\u00fctzigkeit)<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 2 der Satzung ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung (\u00a7\u00a7 51 ff. AO). Er ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Die Mittel des Vereins sind ausschlie\u00dflich zu satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecken zu verwenden. Eine Gewinnaussch\u00fcttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht.<\/li>\n<li>Niemand darf durch Vereinsausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ein Auslagenersatz ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei Vereinsaufl\u00f6sung erfolgt keine R\u00fcckerstattung etwa eingebrachter Verm\u00f6genswerte.<\/li>\n<li>Eine \u00c4nderung des Vereinszwecks darf nur im Rahmen des in \u00a7 3 (1) gegebenen Rahmens erfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 4 (Mitglieder des Vereins)<\/h2>\n<ol>\n<li>Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden, die sich bereiterkl\u00e4ren, die Vereinszwecke und &#8211; ziele aktiv oder materiell zu unterst\u00fctzen. Juristische Personen k\u00f6nnen nur f\u00f6rdernde Mitglieder werden.<\/li>\n<li>a) Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag durch Beschluss der Abteilungsleitung erworben. Der Zeitpunkt des Einzuges der Beitr\u00e4ge und der Zahlungsweg werden durch die Abteilungsleitungen festgelegt und sind auf den Anmeldeformularen anzugeben. Gegen eine ablehnende Entscheidung der Abteilungsleitung kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, \u00fcber die die n\u00e4chste Abteilungsversammlung entscheidet. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.<br \/>\nb) Die Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen ist m\u00f6glich. Die Aufnahme in eine Abteilung schlie\u00dft nicht die Mitgliedschaft in anderen Abteilungen ein.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschlu\u00df oder Tod, bei juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit. Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum 31.12. und 30.06. eines Jahres m\u00f6glich. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber der Abteilungsleitung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. \u00dcber Ausnahmen in Verbindung mit den Bestimmungen der Sportfachverb\u00e4nde \u00fcber die Spielberechtigungen bei Vereinswechsel entscheidet die jeweilige Abteilungsleitung. Der Austritt wird durch die Abteilungsleitung schriftlich best\u00e4tigt. Mit dem Eingang der Austrittserkl\u00e4rung erl\u00f6schen Rechte und Pflichten des Mitgliedes gegen\u00fcber der entsprechenden Abteilung. Das Mitglied bleibt jedoch f\u00fcr den in diesem Abschnitt bezeichneten Zeitraum Beitragsschuldner. Es liegt im Ermessen der Abteilungsleitungen, einen Teilbeitrag zur\u00fcckzuzahlen. \u00a0Mitglieder, gegen die ein Verfahren schwebt, k\u00f6nnen sich nicht durch Austritt entziehen.<\/li>\n<li>Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer versto\u00dfen hat, die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erf\u00fcllt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag f\u00fcr 12 Monate im R\u00fcckstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung ist schriftlich mitzuteilen.<\/li>\n<li>Dem Mitglied muss vor der Beschlu\u00dffassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, \u00fcber den die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zur auf den Ausschlu\u00df folgenden Mitgliederversammlung ruhen die weiteren Rechte und Pflichten des Mitgliedes.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 5 (Beitr\u00e4ge)<\/h2>\n<ol>\n<li>Die H\u00f6he der j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird von den Abteilungsversammlungen festgelegt. Sie m\u00fcssen nicht in allen Abteilungen gleich hoch sein. Sie d\u00fcrfen die vom Landessportbund vorgeschlagene H\u00f6he nicht unterschreiten.<\/li>\n<li>Die Abteilungen sind nach Absprache mit dem Vorstand berechtigt, zus\u00e4tzlich zu den Mitgliedsbeitr\u00e4gen zu erheben:<br \/>\na) Aufnahmegeb\u00fchren<br \/>\nb) Sonderumlagen<br \/>\nDie Entscheidung hier\u00fcber trifft die Abteilungsversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 6 (Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit)<\/h2>\n<ol>\n<li>Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. Die Wahl des Vorstandes bzw. der Abteilungsleitung erfolgt durch alle vollj\u00e4hrigen Mitglieder. Stimmberechtigt ist nur, wer alle f\u00e4lligen Beitr\u00e4ge gezahlt hat.<\/li>\n<li>W\u00e4hlbar sind alle vollj\u00e4hrigen, ordentlichen Mitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 7 (Vereinsorgane):<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Organe des Vereins sind:<\/li>\n<li>Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Vorstand<\/li>\n<li>Abteilungsversammlungen<\/li>\n<li>Abteilungsleitungen<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 8 (Mitgliederversammlung)<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Mitgliederversammlung geh\u00f6ren alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt. Sie wird vom Vorstand durch Aushang im Schaukasten der Sporthalle Rhade unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt 2 Wochen.<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Auf schriftliches Verlangen von mind. 20 % aller Vereinsmitglieder hat der Vorstand binnen 6 Wochen eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder mu\u00df der gew\u00fcnschte Tagesordnungspunkt zu entnehmen sein.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlu\u00dff\u00e4hig. Sie w\u00e4hlt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Beschl\u00fcsse werden, sofern die Versammlung nicht mehrheitlich etwas anderes bestimmt, offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/li>\n<li>Zu Satzungs\u00e4nderungen und zu Beschl\u00fcssen \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist abweichend von (4) 3\/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 9 (Aufgaben der Mitgliederversammlung)<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlu\u00dffassende Vereinsorgan ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, sofern bestimmte Aufgaben gem\u00e4\u00df dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan \u00fcbertragen wurden.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus den Mitgliedern der Abteilungsleitungen den Vorstand. Gew\u00e4hlt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die Wahl findet geheim mit Stimmzetteln statt, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft eine \u00f6ffentliche Wahl durch Handzeichen. Sollte aus einer Abteilung kein Mitglied in den Vorstand gew\u00e4hlt werden, so geh\u00f6rt der\/die Abteilungsleiter\/in automatisch dem Vorstand an.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder des Vorstandes abw\u00e4hlen. Hierzu ben\u00f6tigt sie in Abweichung von (2) die Mehrheit der Stimmen aller Vereinsmitglieder.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber Antr\u00e4ge von Mitgliedern, die durch Vorstandsbeschlu\u00df ausgeschlossen werden sollen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung nimmt den j\u00e4hrlich vorzulegenden Gesch\u00e4ftsbericht des Vorstandes und den Pr\u00fcfungsbericht des Kassenpr\u00fcfers entgegen und erteilt dem Vorstand Entlastung.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung hat Satzungs\u00e4nderungen und Vereinsaufl\u00f6sungen zu beschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren und auch nicht Angestellte des Vereins sein d\u00fcrfen, um die Buchf\u00fchrung einschlie\u00dflich Jahresabschlu\u00df zu pr\u00fcfen und \u00fcber das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Kassenpr\u00fcfer haben Zugang zu allen Buchungs- und Rechnungsunterlagen des Vereines. Sie pr\u00fcfen auch die Abteilungskassen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. auch \u00fcber<br \/>\na) Geb\u00fchrenbefreiungen<br \/>\nb) Aufgaben des Vereins<br \/>\nc) An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz<br \/>\nd) Beteiligung an Gesellschaften<br \/>\ne) Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\nf) Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<li>Sie kann \u00fcber weitere Angelegenheiten beschlie\u00dfen, die ihr vom Vorstand oder aus der Mitgliederschaft vorgelegt werden. Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, f\u00fcr die Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu stellen. Diese sind mindestens 8 Tage vorher beim Vorstand schriftlich einzureichen. Sp\u00e4ter eingehende Antr\u00e4ge d\u00fcrfen nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit durch 2\/3 der anwesenden Mitglieder bejaht wird.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 10 (Vorstand)<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus 3 Personen, es sei denn, er wird gem\u00e4\u00df \u00a7 9.2 um eine(n) oder mehrere Abteilungsleiter\/innen erweitert. Die Amtszeit betr\u00e4gt 2 Jahre und endet mit der Mitgliederversammlung im Wahljahr. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte eine\/n Vorsitzende\/n und eine\/n Stellvertreter\/in. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der Vorstand beschlie\u00dft \u00fcber alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bed\u00fcrfen. Er f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung aus.<br \/>\na) Der Vorstand trifft auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen.<br \/>\nb) Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Er fa\u00dft Beschl\u00fcsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Beschl\u00fcsse des Vorstands k\u00f6nnen bei Eilbed\u00fcrftigkeit auch schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefa\u00dft werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernm\u00fcndlich erkl\u00e4ren.<br \/>\nc) Schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefa\u00dfte Vorstandsbeschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.<\/li>\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann durch Beschlu\u00df als besonderen Vertreter gem\u00e4\u00df \u00a7 30 BGB einen hauptamtlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellen, der die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins f\u00fchrt und Vorgesetzter der hauptamtlichen Vereinsmitarbeiter ist. Entscheidungen \u00fcber Arbeitsvertr\u00e4ge, K\u00fcndigungen sowie Mitgliedsaufnahmen und Ausschl\u00fcsse bleiben dem Vorstand vorbehalten.<\/li>\n<li>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer hat die Pflicht zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und das Recht und auf Verlangen des Vorstandes die Pflicht an den Vorstandssitzungen teilzunehmen. Er hat auf allen Sitzungen Rederecht und ist den Vereinsorganen gegen\u00fcber rechenschaftspflichtig.<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbeh\u00f6rden aus formalen Gr\u00fcnden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand hat jederzeit Zugang zu allen Buchungs- und Rechnungsunterlagen des gesamten Vereins.<\/li>\n<li>Scheiden Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand im Laufe eines Jahres aus, ist der Vorstand berechtigt, neue Mitglieder kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu berufen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 11 (Abteilungsversammlung, Abteilungsleitung)<\/h2>\n<ol>\n<li>Im Verein k\u00f6nnen verschiedene Sportarten betrieben werden. F\u00fcr jede Sportart ist eine Abteilung zu bilden. \u00dcber die Bildung solcher Abteilungen entscheidet der Vorstand. \u00dcber die Aufl\u00f6sung entscheidet die Abteilungsversammlung gem\u00e4\u00df \u00a7 14.<\/li>\n<li>Beim Vorliegen schwerwiegender Gr\u00fcnde (wie z. B. mangelhafter Kassenf\u00fchrung, Verst\u00f6\u00dfen gegen die Satzung, grob fahrl\u00e4ssigem Umgang mit Inventar oder Mitgliedsbeitr\u00e4gen) kann der Vorstand die entsprechende Abteilungsleitung schriftlich, unter Angabe des Grundes verwarnen. Sollte es innerhalb des gleichen oder des folgenden Kalenderjahres zu einer erneuten Abmahnung kommen, so kann der Vorstand abweichend von (1) die Aufl\u00f6sung der Abteilung beschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Abteilungsversammlung gelten die Vorschriften der \u00a7\u00a7 8 und 9 \u00fcber Form und Frist der Einladung, das Recht auf Antragstellung, die Beschlu\u00dff\u00e4higkeit und das Abstimmungsverfahren.<\/li>\n<li>Die Abteilungsversammlung mu\u00df vor der Mitgliederversammlung stattfinden.<\/li>\n<li>Die Abteilungsversammlungen w\u00e4hlen gem\u00e4\u00df \u00a7 6 die Abteilungsleitungen. Diese m\u00fcssen mindestens mit folgenden Personen besetzt sein:<br \/>\na) Abteilungsleiter\/in<br \/>\nb) Abteilungsleiter\/in<br \/>\nc) Kassierer\/in<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus kann die Abteilungsversammlung weitere Funktion\u00e4re in die Abteilungsleitung w\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Die Abteilungsleitungen werden auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Jede Abteilung verwaltet sich selbst.<\/li>\n<li>Die Kassen der Abteilungen werden j\u00e4hrlich gem\u00e4\u00df \u00a7 9.7 durch die Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 12 (Protokollierung der Beschl\u00fcsse)<\/h2>\n<ol>\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane sind Protokolle anzufertigen. Sie sind vom Protokollf\u00fchrer und den beschlussfassenden Organen zu unterzeichnen. Beschl\u00fcsse der Abteilungs- bzw. Mitgliederversammlung sind stellvertretend von drei Mitgliedern zu unterzeichnen.<\/li>\n<li>Die Protokolle stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>Alle Protokolle sind dem Vorstand innerhalb eines Monats in Kopie auszuh\u00e4ndigen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 13 (Gesch\u00e4ftsordnungen)<\/h2>\n<ol>\n<li>Es liegt im Ermessen des Vorstandes und der Abteilungsleitungen, sich zur besseren Erledigung ihrer Aufgaben eine Gesch\u00e4ftsordnung zu geben.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 14 (Aufl\u00f6sung des Vereins)<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn mindestens \u00be der erschienenen Stimmberechtigten und die Mehrzahl aller Mitglieder f\u00fcr den Antrag stimmen. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechtes oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft <strong><em>zwecks Verwendung f\u00fcr den Sport<\/em><\/strong>. \u00dcber die Verwendung des Verm\u00f6gens entscheidet die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung, die \u00fcber die Aufl\u00f6sung entscheidet.<\/li>\n<li>a) Bei der Aufl\u00f6sung einer Abteilung f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die \u00fcbrige(n) Abteilung(en). \u00dcber die Verteilung entscheidet der Vorstand. Der Vorstand kann eine andere Verwendung gem\u00e4\u00df (2) gestatten.<br \/>\nb) F\u00fcr einen negativen Kassenstand haftet die Abteilungsleitung.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 (Name, Sitz) Der Name des Vereins lautet: Sportverein Rhade e. V. (SV Rhade) Der Verein hat seinen Sitz in 46286 Dorsten (Rhade). Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden. \u00a7 2 (Zweck) Der Zweck des Vereins ist die k\u00f6rperliche Ert\u00fcchtigung seiner Mitglieder -insbesondere der Jugend \u2013 durch die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen. Der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_regular_price":[],"currency_symbol":[],"pmpro_default_level":"","footnotes":""},"class_list":["post-58","page","type-page","status-publish","hentry","pmpro-has-access"],"post_slider_layout_featured_media_urls":{"thumbnail":"","post_slider_layout_landscape_large":"","post_slider_layout_portrait_large":"","post_slider_layout_square_large":"","post_slider_layout_landscape":"","post_slider_layout_portrait":"","post_slider_layout_square":"","full":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/sv-rhade.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/58","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/sv-rhade.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/sv-rhade.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sv-rhade.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sv-rhade.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=58"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/sv-rhade.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/58\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":75,"href":"https:\/\/sv-rhade.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/58\/revisions\/75"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/sv-rhade.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=58"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}